Kreisgruppe Ostholstein

Verfahrensbeteiligung

Der BUND mischt sich ein

Der BUND Schleswig-Holstein ist vom Umweltministerium seit 1988 gemäß § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes als einer derjenigen Naturschutzverbände anerkannt, die bei Planungsverfahren unbedingt beteiligt und angehört werden müssen. Für naturschutzrechtliche Verfahren gibt es seit einigen Jahren sogar eine Klagebefugnis (Verbandsklage).

Ehrenamtliche BUND-Mitglieder erarbeiten für ihre Region und den Landesverband die unterschiedlichen Verfahren. Ob zu Bauleitplanung, Landschaftsschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Energiewirtschaftsgesetz, neuen Straßenplänen oder Landesverordnungen – sie bringen ihr kritisches und fachliches Know-How in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes ein und sorgen so mit dafür, dass in Schleswig-Holstein die Belange von Natur und Umwelt berücksichtigt und nicht abgeschrieben werden.

Interessierte MitstreiterInnen sind gerne willkommen!